Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
Spezialgebiet:
Schmerzensgeld und Schadenersatz, Abfindung, Geburtsschaden
Rechtsanwältin, Mediatorin
Spezialgebiet:
Schadenshöhe beim Personenschaden, Kapitalisierung, Kinderunfall
Seit mehr als 10 Jahren vertreten wir als Anwalt ausschließlich Geschädigte mit schwerem Personenschaden und kennen die Bedürfnisse unserer Mandanten daher sehr genau:
Ein durch Behandlungsfehler oder Unfall Geschädigter ist in der Regel sehr stark auf die Unterstützung seiner Angehörigen oder Dritte angewiesen. Diese gelangen dabei nicht selten an ihre Belastungsgrenze. Neben ihrem eigenen Alltag fällt die hinzukommende Organisation, Pflege, Haushaltsführung, Schriftverkehr, etc. für den Schwerverletzten an. Daher suchen wir als Anwaltskanzlei einen maximal flexiblen und direkten Umgang zu unseren Mandanaten, um Geschädigte und Angehörige bestmöglich zu unterstützen.
Wir haben viele Jahre als Anwalt für eine der größten Kanzleien Deutschlands im Bereich der Vertretung von Geschädigten nach einem Personenschaden gearbeitet. 2021 haben wir dann die Anwaltskanzlei Quirmbach Strunk gegründet.
In der Praxis spricht man von einem schweren Personenschaden, wenn die durch ein Schadenereignis entstandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein erhebliches Ausmaß für den Geschädigten erreichen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn dauerhafte gesundheitliche Einbußen verbleiben, also ein sogenannter Dauerschaden eintritt.
Heilen die Verletzungen dagegen beispielsweise vollständig wieder aus, spricht man in der Regel von einem leichten Personenschaden.
weiterlesenDer Schadenersatz bei einem schweren Personenschaden setzt sich aus dem immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) und dem materiellen Vermögensschaden zusammen. Bei den materiellen Ansprüchen stehen in der Regel der Erwerbsschaden, der Haushaltsführungsschaden, Kosten für Pflege und Betreuung (Mehrbedarf), sonstige vermehrte Bedürfnisse oder ein Unterhaltsschaden im Vordergrund.
Einen Überblick über die einzelnen Ansprüche auf Schadenersatz, sowie zu der Regulierung eines schweren Personenschadens finden Sie hier.
weiterlesenAls Anwaltskanzlei für schweren Personenschaden gehört für uns zu einer optimalen Vertretung des Geschädigten neben dem spezifischen Fachwissen auch die notwendige Flexibilität und Nähe, um die volle Höhe des Anspruchs auf Schadenersatz bestimmen und durchsetzen zu können. Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten eine angemessene Abfindung auf Grundlage einer Kapitalisierung der Ansprüche zu erreichen, der den Schaden und seine Folgen zumindest finanziell ausgleicht.
Daher haben wir eine Anwaltskanzlei gegründet, die etwas anders ist, als herkömmliche Kanzleien:
Wir bieten höchste Flexibilität, indem wir keine festen Öffnungszeiten haben und unsere Mandanten deutschlandweit auch zu Hause oder in der Klinik besuchen. Wir vereinbaren Termine, so wie es in den Alltag unserer Mandanten passt. Wir haben uns dazu entschieden, da Schwerstgeschädigte und/oder deren Angehörige oder Betreuer häufig einen engen Zeitplan haben. Wir möchten, dass unsere Mandanten in Ruhe mit uns sprechen können.
Wir haben kein zwischengeschaltetes Sekretariat. Die Sekretariatsarbeit läuft einzig und allein im Hintergrund. Bei uns wird niemand durch ein Sekretariat „abgewimmelt“. Wir möchten helfen und das sofort. Unsere Mandanten vertreten wir bundesweit, ohne dass diese eine lange Anreise in unser Büro antreten müssen. Termine per Videokonferenz und Besuche zu Hause bei unseren Mandanten gehören zu unserem Alltag.
Wir arbeiten mit unseren Mandanten zusammen. Für uns ist Transparenz zu jedem Zeitpunkt wichtig. Wir nehmen uns daher viel Zeit, um unseren Mandanten die einzelnen Schritte und Handlungen zu erklären und entsprechende Empfehlungen zu geben. Auf dieser Basis ist es unseren Mandanten möglich – mit unserer Unterstützung – die für sie richtigen Entscheidungen zu treffen.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandanten mit schweren Personenschäden und kennen die komplexen rechtlichen Zusammenhänge.
Wir sind Experten im Bereich des Schadensersatzrechts und setzen uns engagiert und kompetent für die Interessen unserer Mandanten ein.
Wir verfügen über ein breites Netzwerk an medizinischen Experten und Gutachtern, um eine bestmögliche Betreuung unserer Mandanten sicherzustellen.
Wir arbeiten eng mit anderen Fachanwälten und spezialisierten Kanzleien zusammen, um unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung zu bieten.
Wir nehmen uns Zeit für unsere Mandanten und beraten sie persönlich und individuell, um ihre Anliegen bestmöglich zu verstehen und zu vertreten.
Wir sind bundesweit tätig und vertreten Mandanten aus allen Regionen Deutschlands, unabhängig von ihrem Wohnort.
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in unserem Spezialgebiet schwere Personenschäden nach Unfällen und Behandlungsfehlern und haben zahlreiche Publikationen in renommierten Fachzeitschriften und Büchern veröffentlicht.
Für eine erste Orientierung haben wir Antworten auf häufig an uns gestellte Fragen zusammengefasst.
Ein tragischer Unfall oder unerwarteter Verlauf einer Behandlung bringt alles durcheinander. Es ist häufig schwer, in einer solchen Situation den Überblick zu behalten. Als wichtigste erste Schritte empfehlen wir:
Notieren Sie was passiert ist (Was ?, wann ?, wo ?, wer ?), sowie alle Schadenfolgen
Führen Sie ein Gedächtnisprotokoll über Behandlungsverlauf, Schmerzen, Pflege, Begleitung und Betreuung
Sammeln Sie alle Unterlagen (medizinische Unterlagen, Quittungen und Belege)
Beauftragen Sie einen Anwalt, der auf Personenschäden spezialisiert ist, damit dieser sich mit allen Beteiligten (Versicherung, BG, DRV, KK, etc.) in Verbindung setzt
Sie oder ein Angehöriger haben einen schweren Personenschaden erlitten und möchten dazu von uns kurz unverbindlich angerufen werden?
Hier können Sie uns Ihren Namen und Telefonnummer hinterlassen, wir rufen Sie gerne schnellstmöglich dazu an.
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